Dein Lehrgang
Vorbereitungslehrgang zum Sachkundenachweis § 11
Hundetrainer
Vorbereitungslehrgang zum Sachkundenachweis § 11
Hundetrainer
TEIL 1
Einleitung / Vorwort
Vorwort
Ich heiße alle Schnüffelnasen und Zweibeiner willkommen!
Ich bin …
… Birgitt Piekenbrock.
Seit Jahren arbeite ich im Allgäu als erfolgreiche geprüfte und zertifizierte Hundeverhaltensberaterin mit Mensch und Hund.
Als zertifizierte geprüfte Assistenzhundetrainerin bin ich eine von wenigen Expertinnen in Deutschland, spezialisiert auf den Bereich Epilepsieanfallswarnhunde. Ich bilde mit viel Liebe und Leidenschaft Assistenzhunde mit und für beeinträchtigte Menschen aus.
Sehr stolz bin ich, den ersten „Epilepsieanfallswarnhund Italiens“ mit der betroffenen Familie zusammen erfolgreich trainiert und ausgebildet zu haben! Der krönende Abschluss war eine sehr erfolgreich bestandene Assistenzhunde-Team-Prüfung von Halter und Assistenzhund.
Über die Jahre habe ich viele Trainingskonzepte für das Assistenzhundewesen in „leichter Sprache“ ausgearbeitet und erstellt. Darauf kannst Du Dich jetzt freuen, denn ich möchte Dich an diesem Ausbildungs-Konzept gerne teilhaben lassen.
Ich bin Hundeverhaltensberaterin und Assistenzhundetrainerin aus Leidenschaft, aber auch das Schreiben ist mein Steckenpferd. Heute kombiniere ich meine Liebe zu Hunden und mein Fachwissen mit der Leidenschaft für das Schreiben. Und so lag es nahe Onlineseminare zu entwickeln und mein Hundewissen auch in Büchern zur Verfügung zu stellen.
Daher lag es nahe, auch für die Vorbereitung auf die Sachkunde ein Lehrgang zu verfassen. Wenn man den Fragekatalog vom Veterinäramt anschaut, merkt man schon, dass ein umfassendes Wissen zu Hunden vorausgesetzt wird.
Meine Qualifikationen, die Sie auf www.hunde-trainingskonzepte.de einsehen können, befähigen mich neben meinem Studium der Hundepsychologie und Hundeverhaltensberatung u. a. durch meinen Sachkundenachweis nach § 11 für Hundetrainer zur gewerbsmäßigen Schulung und Ausbildung Dritter.
Qualifikationen der Autorin / Dozentin
- Studium Hundepsychologie
- Spezialisierung auf Hundeverhaltensberatung
- Studium Hundewissenschaften
- Studium Hundetrainer
- Studium Assistenzhundetrainer
- Sachkundenachweis § 11 TierSchG Hundepension, Zucht
- Sachkundenachweis § 11 TierschG Hundetrainer zur gewerbsmäßigen Ausbildung von Hunden für Dritte und gewerbsmäßige Anleitung / Schulung Dritter
Weitere Infos über mich, meinen tierischen Werdegang und den Qualifikationen finden Sie auf www.hunde-trainingskonzepte.de
Warum habe ich einen Vorbereitungslehrgang konzipiert?
Durch meine langjährige Arbeit als Hundeverhaltensberaterin waren immer mehr Kunden daran interessiert Ihren geliebten Vierbeiner gut aufgehoben zu wissen, so hat sich die Eröffnung einer Hundepension angeboten. Es passte damals auch gut zu meinem bisherigen Konzept. Also stand der Sachkundenachweis an, was ich auch richtig finde. Viele Tierheime mussten schon schließen, weil die erforderliche Sachkunde fehlt, mangelnde Betreuung, mangelnde Hygiene, mangelnde Hundeerfahrung nicht selten sind.
Als ich anfing mich auf den Sachkundenachweis nach § 11 TierSchG vorzubereiten war ich erstmal entsetzt. Der Fragekatalog umfasste über 200 Fragen, die man selbst eruieren muss. Manche Ämter geben eine empfohlene umfassende Literaturliste oder einen Fragekatalog mit aus, durch die man sich jetzt wühlen sollte. Oh je. Na ja, dachte ich, das Internet weiß alles. Durch meinen Qualifikationsstand als Hundeverhaltensberaterin und Assistenzhundetrainerin habe ich dies allerdings sehr schnell bleiben lassen. Es gibt sehr viele widersprüchliche, erschreckende und beängstigende Fehlinformationen im Internet. Auch habe ich den Anspruch an mich – wenn dann gescheit – und so habe ich über viele Monate den Fragekatalog mit meinem Fachwissen und denen aus der Fachliteratur bekannten namhaften Experten erstellt.
So fing ich an einen Vorbereitungslehrgang aufzubauen, um es anderen Lernenden leichter zu machen.
Zuerst habe ich über Monate den Vorbereitungslehrgang zum Sachkundenachweis § 11 TierSchG Abs1 Nr. 2, 3, 5 und 8a für gewerbliche Hundehalter wie Tierpensionen, Hundesitter, Tierheime, Tierschutzorganisationen, Züchter, etc…, optional wählbar mit Auslandstierschutz konzipiert. Dieser Vorbereitungslehrgang bereitet sehr umfänglich auf die Sachkunde-Prüfung beim zuständigen örtlichen Veterinäramt vor und ist sehr gefragt seitdem.
Der Vorbereitungslehrgang für Hundetrainer ist wiederum ein anderer umfänglicher Sachkunde-Nachweis mit noch eingehenderen Fragestellung bezogen auf Hundetrainer und Verhaltenstherapie. Ich bekam immer mehr Anfragen auch für einen Vorbereitungslehrgang für Hundetrainer und Co. Die Nachfrage war groß. Da ich auch diesen Sachkundenachweis für Hundetrainer selber absolviert habe und dadurch gewerbsmäßig Dritte ausbilden und schulen darf, habe ich mich an die Arbeit gemacht und auch einen Vorbereitungslehrgang für Hundetrainer konzipiert.
Wie lautet die Definition für Hundetrainer?
Wer benötigt eine Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz?
Eine Erlaubnis nach dem § 11 TierSchG benötigt jeder, der gewerbsmäßig für Dritte Hunde ausbildet (Genehmigung für Hundeschulen, Hundeausbilder und Hundetrainer) oder die Ausbildung der Hunde durch den Tierhalter anleitet gemäß nach § 11 Abs. 1 Nr. 8 f Tierschutzgesetz (TierSchG). Diese Erlaubnispflicht gilt auch für verhaltenstherapeutische Tätigkeiten wie z.B. bei Hundepsychologen und Hundeverhaltenstrainer es der Fall ist. Gewerbsmäßig Tätigkeit z.B. eines Hundetrainers bedeutet hierbei, dass die Tätigkeit selbstständig, planmäßig, fortgesetzt und mit der Absicht der Gewinnerzielung ausgeübt wird. Gemäß § 11 Abs. 2 Nr. 1 TierSchG a. F. obliegt es demjenigen, der eine Erlaubnis zur Tätigkeitsausübung z.B. als gewerblicher Hundetrainer beantragt oder auch eine Erlaubnis zum Führen einer Hundeschule beantragt, seine Fachkunde hinreichend nachzuweisen.
Auch Hundeausbilder mit viel Praxiserfahrung, die schon seit vielen Jahren eine Hundeschule betreiben, sind betroffen. Für die Erlaubniserteilung nach § 11 TierSchG müssen trotzdem die theoretischen Kenntnisse nachgewiesen werden.
Allgemeine Details …
Der Vorbereitungslehrgang für Hundetrainer beinhaltet hilfreiches theoretisches Lernmaterial mit Sachkundefragen aus dem Fragenkatalog, bzw. die empfohlene Literaturliste, welche Sie in der Regel von Ihrem zuständigen Veterinäramt erhalten haben, bereitet Sie sehr umfänglich mit theoretischem Lernmaterial auf die Sachkundeprüfung bei Ihrem örtlichen Veterinäramt vor, die Prüfung der Sachkunde selber übernimmt in der Regel das Veterinäramt Ihrer Stadt oder Gemeinde, in der Sie Leben, Ihr Gewerbe betreiben oder eröffnen wollen.
Das Wissen wird Ihnen kompakt und leicht verständlich für ein effektives Lernen in unseren Lehrgängen online vermittelt, bezogen auf den Fragekatalog und die Prüfungsfragen, ohne dass Sie Kurse besuchen müssen oder eine empfohlene sehr lange Literaturliste zur Vorbereitung allein erarbeiten müssen. Sie sparen sich enorm viel Zeit durch einen Onlinelehrgang, kommen ohne Umwege zum Ziel – und es kostet viel weniger wie viele herkömmliche Lehrgangsangebote.
Wir wollen Ihnen einen kurzen Überblick über die Lerninhalte geben.
Die empfohlene Literaturliste, den Fragekatalog und die Inhaltsübersichten zum Vorbereitungslehrgang stelle ich online zur Verfügung:
https://cloud.hunde-trainingskonzepte.de/index.php/s/Sachkunde-Inhalte-Hundetrainer
Welche fachlichen Kenntnisse sind für die Prüfung des Hundetrainers und Co… zur Sachkunde erforderlich?
In der Regel erhalten Sie vom zuständigen örtlich Veterinäramt nur eine empfohlene Literaturliste, ggf. noch einen Fragekatalog, beides stelle ich Ihnen online zur Verfügung unter folgendem Link: https://cloud.hunde-trainingskonzepte.de/index.php/s/Sachkunde-Inhalte-Hundetrainer
Dazu erhalten Sie noch eine Auflistung, welche fachlichen Kenntnisse für die erforderliche Sachkunde prüfungsrelevant sind. Diese Auflistung sieht wie folgt aus:
1) Biologie des Hundes
- Anatomie des Hundes
- motorische, sensorische und kognitive Fähigkeiten
- Fortpflanzung (Verhalten Rüden/Hündin, Zyklus, Trächtigkeit, Geburt)
- Individualentwicklung (Ontogenese)
- Verhaltensbiologie
- Soziale Organisation (Rangordnung, Sozialverhalten)
- Ausdrucksverhalten (Kommunikation mit Artgenossen und Menschen)
- Spielverhalten
- Aggressionsverhalten
- Jagdverhalten
- Domestikation (domestikationsbedingte Veränderungen)
- Rassekunde (Eignungen und rassespezifisches Verhalten)
Dieses theoretische Lernmaterial finden Sie im Hauptscripten 1 und 2 sowie in unseren Zusatzscripten. Diese sind weiter unten noch näher aufgeführt.
2) Aufzucht, Haltung, Fütterung und allgemeine Hygiene Hundehaltung / Hundezucht
- Grundlagen der Hygiene
- Grundlagen der Zucht, Haltung, Ernährung und Pflege des Hundes
- Erkennen von Abweichungen (anatomisch, physiologisch)
- Welpenentwicklung (Sozialisation und Habituation)
Dieses theoretische Lernmaterial ist zu finden in Hauptscript 1 und 2 sowie Lehrplan 1 und 2.
3) Erkrankungen des Hundes, medizinische Prophylaxe/Versorgung
- Verletzungen, Erste Hilfe, Notfallmaßnahmen
- wichtige Infektionskrankheiten, wie z.B. Staupe, Parvovirose, Tollwut, Zwingerhusten
- Impfungen und Gesundheitsprophylaxe
- Endo- und Ektoparasitosen
- häufige Erkrankungen (Bewegungsapparat, Stoffwechselerkrankungen, altersbedingte Einschränkungen etc.)
Dieses theoretische Lernmaterial ist zu finden im Hauptscript 1 sowie Lehrplan 1 und dem Zusatzscript „Erste Hilfe beim Hund“.
4) einschlägige tierschutzrechtliche und sonstige Bestimmungen
- Tierschutzgesetz / Tierschutz-Hundeverordnung
- Sonstige Hunde betreffende Rechtsbereiche (z.B. StVO, BGB (Haftpflicht), bundes- und landesrechtliche Regelungen zu gefährlichen Hunden)
Dieses theoretische Lernmaterial ist zu finden im Hauptscript 1 sowie Lehrplan 1.
5) Ausbildung, Training
- Lernverhalten (Lernformen, klassische Konditionierung, operante/instrumentelle Konditionierung, formales, soziales Lernen)
- Kommunikation (Ausdrucksverhalten des Hundes, andere Kommunikationsformen des Hundes, Hund-Mensch-Kommunikation, Mensch-Hund Kommunikation)
- tierschutzgerechte und tierschutzwidrige Erziehungsmethoden
- altersspezifische Ausbildung (v.a. Welpen)
- angemessene Beschäftigung und Auslastung von Hunden (rassespezifisch, altersgemäß)
- Trainingsgestaltung (Ablauf, Aufbau etc.)
- Angst- und Aggressionsverhalten sowie Angst- und Aggressionsvermeidung im Alltag / in der Hundeausbildung, Ursachen, Entstehung und Korrektur von Meide – und Abwehrverhalten
- Stress bei Hunden (Physiologie des Stressgeschehens, Stressvermeidung und Stressmanagement, Auswirkungen von Stress im Alltag und in der Hundeausbildung)
- Erkennen und Korrigieren unerwünschten Verhaltens, Verhaltensstörungen (z.B. Bellen, Zerstören, Trennungsangst, stereotypes Verhalten)
- Hundesport (Sparten, Trainingsvoraussetzungen)
Dieses theoretische Lernmaterial ist zu finden im Hauptscript 2 sowie Lehrplan 2.
6) ausreichende Fähigkeiten im Umgang mit Hund und Hundehalter
- Kommunikation zwischen Trainer und Hundehalter (Didaktik, Vermittlung von Lerninhalten und Aufbau von Trainingsaufgaben)
Dieses Fachwissen wird bei der Sachkundeprüfung anhand von Rollenspielen (Trainer – Hundehalter – Hund) überprüft.
WICHTIG |
Dies ist KEINE Hundetrainerausbildung!Es wird davon ausgegangen, dass der Prüfling, der sich zu einer Sachkundeprüfung beim zuständigen Veterinäramt meldet, die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten, das Fachwissen, vor allem in der praktischen Umsetzung durch diverse Ausbildungen und Praxisseminare, Studiengänge, sowie Workshops und Fortbildungen angeeignet hat oder schon als Hundetrainer oder ähnliches arbeitet! In diesem Vorbereitungslehrgang werden die prüfungsrelevanten Themenbereiche in Form von theoretischem Lernmaterial vermittelt, die für die Sachkunde-Prüfung benötigt werden auf der Grundlage der Fragekataloge und der Literaturlisten sowie der oben aufgeführten Liste! |
Punkt 6 – ausreichende Fähigkeiten im Umgang mit Hund und Hundehalter, Kommunikation zwischen Trainer und Hundehalter (Didaktik, Vermittlung von Lerninhalten und Aufbau von Trainingsaufgaben) sollten also schon vorhanden sein, wenn die Sachkunde-Prüfung angestrebt wird.
Die Veterinärämter fordern Unterlagen vorzulegen, mit denen eine entsprechende berufliche Ausbildung oder ein beruflicher oder sonstiger langjähriger Umgang mit Hunden belegt werden kann. Als Nachweis über den beruflichen Umgang kann z. B. eine langjährige Tätigkeit in einer Einrichtung mit Hundeausbildung, als Diensthundeführer oder Hundeausbilder bei Polizei, Bundewehr oder Zoll gelten oder anderweitige Nachweise.
Daher gehe ich von umfangreichen Praxiskenntnissen aus. In dem Vorbereitungslehrgang werden die theoretischen Kenntnisse für die Sachkunde-Prüfung und das Fachgespräch behandelt auf der Grundlage der von den Veterinärämtern ausgegebenen Fragekataloge und Literaturlisten.
Inhalte des Vorbereitungslehrganges
Hauptscript 1 und Lehrplan 1
Im Hauptscript 1 finden Sie ca. über 300 Sachkundefragen auf ca. 320 DIN A4 Seiten aus dem Vorbereitungslehrgang für Hundepensionen, Tierheime, Züchter, Tierschutz, etc…, diese Themenbereiche sind ebenfalls für die Vorbereitung zur Hundetrainer-Sachkunde relevant.
Im Hauptscript 1 werden Ihnen die notwendigen grundlegenden und speziellen Kenntnisse zu allen prüfungsrelevanten Themenbereichen gemäß § 11 TierSchG, u. a. Aufzucht, Fortpflanzung, Biologie, Fütterung, Haltung und allgemeine Hygiene, Gesundheit, Krankheiten, Verhalten, praktische Aufgaben, Tierschutz, Rechtsvorschriften, gewerbliche Hundehaltung, Lernverhalten, gesetzliche Grundlagen, Hundeverhalten, etc… vermittelt.
Hauptscript 2 und Lehrplan 2
Im Hauptscript 2 finden Sie als Ergänzung alle prüfungsrelevanten Themenbereiche in Form von theoretischem Lernmaterial für den Hundetrainer mit ca. 190 Sachkundefragen auf ca. knapp 200 DIN A4 Seiten, die noch nicht im Hauptscript 1 abgehandelt sind.
Alle Lerninhalte aus dem Inhaltsverzeichnis mit den dazugehörigen Antworten finden Sie dann in unserem interaktiven Onlinelehrgang inklusive druckbaren Scripten als Vorbereitungs-Lehrgang zur Sachkundeprüfung. Die Scripte werden Ihnen nach dem Bestellvorgang zugesandt. Zum Onlinelehrgang erhalten Sie nach Zahlungsabschluss sofort Zugang.
In der Regel erhalten Sie von Ihrem Veterinäramt der Stadt oder Gemeinde, in der Sie leben, das Gewerbe betreiben oder eröffnen einen Fragekatalog ausgehändigt, bzw. eine Literaturliste, um sich mit diesen Unterlagen vorzubereiten. Die Unterlagen dienen dazu, dass Sie wissen, welche Themen bei der Sachkunde-Prüfung abgefragt werden. Ihnen obliegt dann sich selbst auf die Prüfung vor dem Amt vorzubereiten, anhand des Fragekataloges (der immer nur die Fragestellungen enthält), der Literaturliste und den oben aufgeführten Themenbereichen. Die Prüfung selbst nimmt wiederum Ihr Veterinäramt ab, in der Regel mittels eines Fachgespräches.
Warum gibt es zwei Hauptscripte?
Dies ist der Erstellung meines ersten Vorbereitungslehrganges geschuldet, der Vorbereitungslehrgang für Tierpensionen, Hundesitter, Tierheime, Tierschutzorganisationen, Züchter, etc…
Die Themenbereiche, die in diesem Vorbereitungslehrgang abgehandelt werden, sind ebenfalls für die Sachkunde-Prüfung für Hundetrainer relevant. Daher gibt es das Hauptscript 2 mit Themenbereichen speziell zur Vorbereitung für den Hundetrainer mit Fragestellungen, die in Hauptscript 1 noch nicht abgehandelt wurden bzw. spezifische Fragestellungen für den Hundetrainer und Co, das Hauptscript 1 mit allgemeinen Themenbereichen, die für beide Sachkunde-Prüfungen relevant sind.
Inklusive Zusatzscripte:
- „Erste Hilfe beim Hund (ca. 70 DIN A4 Seiten)
- Ergänzungen für den D.O.Q.-Test (ca. 55 DIN A4 Seiten Hundeverhalten, Ausdrucks- und Sozialverhalten, Körpersprache, Rangordnungsverhalten, Aggressionsverhalten, Rassen- und Typenkunde, etc… )
Optional dazu buchbar:
- Interne Lernzielkontrolle mit Teilnahmebescheinigung und Prüfungszertifikat für die interne Lernzielkontrolle.
Die Lernzielkontrolle dient zur Überprüfung des eigenen Lernfortschrittes in Verbindung mit einer erhältlichen Teilnahmebescheinigung und hat
internen Prüfungs – Charakter!
Die Sachkunde-Prüfung selbst wird in der Regel immer beim zuständigen örtlichen Veterinäramt durch einen Amtstierarzt abgenommen.
Deswegen ist das Zusatzmodul optional wählbar!
Die Lernzielkontrolle bzw. interne Prüfung benötigen Sie nur,
- wenn das Veterinäramt die Prüfung zur Sachkunde nicht selbst prüft (bitte immer fragen ob in diesem speziellen Fall die interne Prüfung vom zuständigen örtlichen Veterinäramt anerkannt wird), in der Regel wird der Hundetrainer aber immer von einem Amtstierarzt des zuständigen Veterinäramtes geprüft!
- oder wenn Sie für sich persönlich gerne einen Nachweis und deshalb eine Teilnahmebescheinigung haben möchten!
Speziell für den Hundetrainer biete ich die interne Lernzielkontrolle NUR für den persönlichen Nachweis an.
Leider ist das Procedere in den verschiedenen Bundesländern noch nicht deutschlandweit einheitlich geregelt und sogar bei den Veterinärämtern der Städte und Gemeinden ist das Handling unterschiedlich. In der Regel erhalten Sie von den meisten Ämtern einen Fragekatalog ausgehändigt oder eine Literaturliste mit den aufgeführten erforderlichen fachlichen Kenntnissen, damit Sie ungefähr wissen welche Themenbereiche geprüft werden. Ihnen obliegt dann sich selbst anhand des erhaltenen Fragekataloges, der nur die Fragen beinhaltet, oder anhand der erhaltenen Literaturliste mit Themenschwerpunkten, auf die Prüfung vor dem Amt vorzubereiten.
Leiten Sie gerne auch eine Inhaltsübersicht Ihrem Veterinäramt weiter, wenn das Amt sich ein Bild von dem Umfang des angebotenen Vorbereitungslehrgangs machen will inkl. meiner Qualifikationen.
Gerne möchte ich Ihnen die kompletten Inhaltsübersichten zur Einsicht auflisten, diese können Sie jeweils mit dem Link als PDF anschauen.
Alle Inhaltsübersichten auf einen Blick
- Hauptscript 1 Vorbereitungslehrgang allgemein (ca. 320 DIN A4 Seiten) (ist ebenfalls Inhalt des Lehrganges für Hundetrainer)
https://cloud.hunde-trainingskonzepte.de/index.php/s/Inhaltsuebersicht-Sachkunde-11 - Hauptscript 2 Vorbereitungslehrgang Hundetrainer (ca. 200 DIN A4 Seiten):
https://cloud.hunde-trainingskonzepte.de/index.php/s/Sachkunde-Inhalte-Hundetrainer - Zusatzscript Erste Hilfe beim Hund (ca. 60 DIN A4 Seiten):
https://cloud.hunde-trainingskonzepte.de/index.php/s/Erste-Hilfe-Hund-Inhalt - Zusatzscript Ergänzungen zum D.O.Q.-Test: Hundeverhalten – Ausdrucks- und Sozialverhalten – Körpersprache – Rasse- und Typenkunde (ca. 60 DIN A4 Seiten):
https://cloud.hunde-trainingskonzepte.de/index.php/s/Hundeverhalten-Inhalt
Sensationell: Insgesamt um die 600 DIN A4 Seiten Lernmaterial zur Vorbereitung!
Kurzinfo über mich und meine Qualifikationen
https://sachkunde.hunde-trainingskonzepte.de/#autorin
Endlich Antworten
Geht es Ihnen auch so:
- Sie suchen schon länger nach passenden Antworten auf die Fragestellungen der Fragekataloge oder Literaturlisten?
- Viele Fragen – eine Lösung, wäre das nicht perfekt?
- Sie finden oft widersprüchliche Angaben? Was stimmt jetzt? Sie erhalten fundiertes Expertenfachwissen, gesammelt und sehr umfänglich ausgearbeitet!
- Sind Sie es leid die Fragen selbst zu eruieren? Die Literaturliste durchzuarbeiten und die Themenschwerpunkte aus den in der Literaturliste empfohlenen Büchern mühselig auszuarbeiten?
- Wollen Sie sich die Arbeit sparen?
- Wir haben alles leicht verständlich aber sehr ausführlich und umfangreich mit vielen Zusatzinfos für Sie zusammengetragen!
- Sie sparen sich viel Zeit und Geld! Es kostet viel weniger wie viele herkömmliche Lehrgangsangebote.
- Sie kommen ohne Umwege ans Ziel!
- Der Aufbau des Vorbereitungslehrganges ist an den Fragekatalog angelehnt sowie der empfohlenen Literaturliste und den oben beschriebenen prüfungsrelevanten Themengebieten!
Sachkunde so einfach wie noch nie!
Wir können Ihnen dabei jetzt helfen!
Wir haben die perfekte Lösung!
Wir legen gleich los mit den Fragen!
Fragen einreichen
Für unsere Vorbereitungslehrgänge für den Sachkundenachweis nach § 11 TierSchG gibt es leider verschiedene Gesetze für unsere Bundeländer, die verschiedenen Sachkundenachweise unterscheiden sich deshalb in Inhalt, Umfang etwas. Es kommt also darauf an in welchem Bundesland man lebt. Der Sachkunde-Fragekatalog eines anderen Bundeslandes kann abweichende Fragen beinhalten.
Daher bieten wir gerne die Möglichkeit, jederzeit Fragen, die Sie in diesem Lehrgangsangebot für den Sachkundenachweis nach § 11 TierSchG vermissen, einzureichen. Wir werden alle Fragestellungen in unseren Vorbereitungslehrgängen mit aufnehmen und Ihnen auch Ihre fehlende eingereichte Frage kostenfrei in den nächsten 1-2 Wochen beantworten, sofern Sie unseren Lehrgang schon gebucht haben.
Sie gehen NULL RISIKO ein!
So ergibt sich mit der Zeit ein sehr umfängliches Lehrgangsangebot, das für alle 16 Bundesländer alle Fragestellungen enthält!
Frage oder Fragen einreichen!
In eigener Sache
Bitte nehmen Sie in diesen Fällen gerne Kontakt mit mir auf, ich freue mich über jedes ehrliche Feedback, so kann ich doch mein Angebot verbessern!
Auch wenn Sie noch den einen oder anderen Rechtschreibfehler finden, freue ich mich über Ihre Rückmeldung. Mit allen Vorbereitungslehrgängen zusammen genommen habe ich ca. 1200 Seiten Lernmaterial erarbeitet, die Seiten 100erte male durchgelesen, da wird man manchmal „betriebsblind“ und sieht die Fehler irgendwann vor lauter Buchstaben nicht mehr! Bitte verzeihen Sie mir das und sagen mir gerne Bescheid!
WICHTIG: Änderungen ab 01.01.2022…
… die das Hauptscript 1 zu Ihrer Hundetrainer-Sachkunde und Lehrplan 1 betreffen in der TierSchHuV
Ab 01.01.2022 hat sich die Fassung der Tierschutz – Hundeverordnung (TierSchHuV) geändert. Dies betrifft viele Fragestellungen im Hauptscript 1 und Lehrplan 1.
Bitte beachten Sie diese Änderungen deshalb. Da es zu viel Text wäre, erwähne ich das Procedere hier an zentraler Stelle und weise an den entsprechenden Stellen im Script mit aktualisiertem Text dann immer darauf hin!
Wichtig zu wissen ist auch, dass die Fassung, die ab 2022 geändert wurde oft erst ab 2023 oder 2024 greift. Laut Anwendungsbestimmungen nach § 13 werden die Änderungen teilweise erst ab 01.01.2023 und die Änderungen für die Anforderungen an die Zwingerhaltung erst ab 01.01.2024 greifen.
Das heißt für Sie als Lernende, dass vermutlich die Veterinärämter die nächsten Jahre bis 2024 noch beide Fassungen abfragen könnten, da die Änderungen mit der neuen Fassung ab 01.01.2022 durch Artikel 1 der TierSchHuVuaÄndV geändert wurden, laut Anwendungsbestimmungen aber teilweise erst ab 01.01.2023 oder ab 01.01.2024 greifen.
Beschreibung der Text-Umsetzung im Hauptscript 1 und im Lehrplan 1
In den Scripten sind die Textpassagen erst ab der neuen Druckauflage (Hinweise liegen bei) aktualisiert, online ist die Aktualisierung schon umgesetzt!
Vorgehensweise
Hier finden Sie nochmal eine Gegenüberstellung der alten und neuen Fassung zur besseren Übersicht!
https://cloud.hunde-trainingskonzepte.de/index.php/s/Aenderungen-TierSchuHuV
Ich gebe aktuell im Script und Lehrplan 1 jetzt die alte und neue Fassung wieder!
Entweder als Gegenüberstellung oder untereinander! Sie finden dann jeweils den Hinweis fett gedruckt und die Textpassagen sind gekennzeichnet und hervorgehoben, wie hier beschrieben.
Alte Fassung: … Textpassagen, die bei der alten Fassung wegfallen, werden ausgestrichen dargestellt! Bitte trotzdem noch aus o. g. Gründen beachten.
Neue Fassung ab 01.01.2022, gütig ab 01.01.2023: … Textpassagen oder Wörter, die bei der neuen Fassung hinzukommen, werden unterstrichen dargestellt!
Wenn nichts gekennzeichnet und oder hervorgehoben ist, sind die Textpassagen gleichgeblieben.
In den Lernzielkontrollen (falls mitbestellt) habe ich die Fragestellungen alle auf die neue Fassung umgestellt.
Kurze Zusammenfassung welche §§ sich geändert haben (die Textpassagen selbst finden Sie in den einzelnen Fragestellungen wieder):
- Alte Fassung: § 3 Anforderungen an die Betreuung bei gewerbsmäßigem Züchten
Neue Fassung: § 3 Anforderungen an das Halten beim Züchten - 4 Anforderungen an das Halten im Freien
- Alte Fassung: § 5 Anforderungen an das Halten in Räumen
Neue Fassung § 5 Anforderungen an das Halten in Räumen und Raumeinheiten - 5 Anforderung an die Zwingerhaltung
- Alte Fassung: § 7 Anforderungen an die Anbindehaltung
Neue Fassung: § 7 Anbindehaltung - 8 Fütterung und Pflege
- 9 Ausnahmen für das vorübergehende Halten
- 10 Ausstellungserbot
- 11 aufgehoben
- 12 Ordnungswidrigkeiten
- Alte Fassung: § 13 (aufgehoben)
Neue Fassung: § 13 Anwendungsbestimmungen - 14 Inkrafttreten, Außerkrafttreten, Schlussformel
Die wichtigsten Änderungen an dieser Stelle kurz zusammengefasst auf einen Blick!
Die Anforderungen an die Hundezucht werden verschärft, insbesondere um eine ausreichende Sozialisierung der Hundewelpen gegenüber dem Menschen und Artgenossen sowie eine Gewöhnung an Umweltreize zu gewährleisten. So darf in der gewerbsmäßigen Hundezucht eine Betreuungsperson künftig maximal drei Würfe gleichzeitig betreuen. Zudem wird eine Mindestzeit von vier Stunden für den täglichen Umgang mit den Welpen vorgegeben. Dies gilt auch für anderes als das gewerbsmäßige Züchten von Hunden.
Was wird sich für Hundezüchter ändern?
- nur noch maximal drei Hündinnen mit Welpen dürfen von einer Person betreut werden
- Wurfkiste mit Temperatur von 18. Grad
- mindestens 4 Stunden täglicher Umgang mit den Welpen
Ausstellungsverbot von Rassehunden von Qualzuchten
Außerdem wird ein Ausstellungsverbot für Hunde geregelt, die Qualzuchtmerkmale aufweisen. Das Ausstellungsverbot wird dabei nicht auf reine Zuchtausstellungen beschränkt, sondern auf alle Veranstaltungen ausgedehnt, bei denen eine Beurteilung, Prüfung oder ein Vergleich von Hunden stattfindet, wie z. B. Zuchtleistungsprüfungen und Hundesportveranstaltungen. Das bereits geltende Ausstellungsverbot für tierschutzwidrig amputierte Hunde wird ebenfalls auf derartige sonstige Veranstaltungen ausgedehnt.
Was wird sich für Hundehalter ändern?
- Ausbildung von Herdenschutzhunden benötigen keine Hundehütte wenn ausreichender sonstiger Witterungsschutz vorhanden ist
- keine Anbindehaltung von Hunden
- kein Stachelhalsband
Für die besonderen Bedingungen beim Einsatz und der Ausbildung von Herdenschutzhunden werden nunmehr spezielle Regelungen getroffen. So wird u.a. klargestellt, dass das Vorhalten einer Schutzhütte beim Einsatz von Herdenschutzhunden nicht erforderlich ist, wenn ein anderer ausreichender Schutz vor widrigen Witterungseinflüssen zur Verfügung steht.
Die Anforderungen an die Hundehaltung werden konkretisiert und verschärft. So wird die Anbindehaltung von Hunden grundsätzlich verboten. Sie ist nur noch im Rahmen der Arbeitstätigkeit von Hunden unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.
Hilfreiche Links:
Hundeverordnung auf einen Blick:
https://www.gesetze-im-internet.de/tierschhuv/BJNR083800001.html
Vergleiche zwischen alter und neuer Fassung
So geht`s weiter . . .
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