Dein Lehrgang
Vorbereitungslehrgang zum Sachkundenachweis § 11

TEIL 1 – Einleitung

Vorwort

Ich heiße alle Schnüffelnasen und Zweibeiner willkommen!

Ich bin …
… Birgitt Piekenbrock.

Seit Jahren arbeite ich im Allgäu als erfolgreiche geprüfte und zertifizierte Hundeverhaltensberaterin mit Mensch und Hund.

Als zertifizierte geprüfte Assistenzhundetrainerin bin ich eine von wenigen Expertinnen in Deutschland, spezialisiert auf den Bereich Epilepsiewarnhunde. Ich bilde Assistenzhunde mit und für beeinträchtigte Menschen aus und arbeite mit der betroffenen Familie zusammen.
Sehr stolz bin ich darüber, den ersten Epilepsieanfallswarnhund Italiens mit der betroffenen Familie zusammen erfolgreich trainiert und ausgebildet zu haben! Der krönende Abschluss war eine hervorragend bestandene Assistenzhunde-Team-Prüfung von Halter und Assistenzhund.

Im Therapiehundebereich schule ich Hundehalter sowie Institutionen und Einrichtungen im Dienst der Gesundheit, Rehabilitation und Resozialisierung. Ich bilde Therapiehunde-Teams für die tiergestützte Therapie aus.

Über die Jahre habe ich viele eigene Trainingskonzepte erstellt, insbesondere im Assistenzhundewesen. Und so sind gewaltfreie, leichte, effektive und einfache Trainings-Anleitungen entstanden, die jedem Hundebesitzer bei der Grunderziehung helfen.

Meine vielen Qualifikationen, die Sie auf www.hunde-trainingskonzepte.de einsehen können, befähigen mich neben meinem Hundepsychologiestudium u. a. durch meinen Sachkundenachweis für Hundetrainer zur gewerbsmäßigen Schulung und Ausbildung Dritter.

Qualifikationen der Autorin / Dozentin

  • Studium Hundepsychologie
  • Spezialisierung auf Hundeverhaltensberatung
  • Studium Hundewissenschaften
  • Studium Hundetrainer
  • Studium Assistenzhundetrainer
  • Sachkundenachweis § 11 TierSchG Hundepension, Zucht
  • Sachkundenachweis § 11 TierschG Hundetrainer zur gewerbsmäßigen Ausbildung von Hunden für Dritte und gewerbsmäßige Anleitung / Schulung Dritter

Weitere Infos über mich, meinen tierischen Werdegang und den Qualifikationen finden Sie auf www.hunde-trainingskonzepte.de

Ich bin Hundeverhaltensberaterin und Assistenzhundetrainerin aus Leidenschaft, aber auch das Schreiben ist mein Steckenpferd. Daher lag es nahe, auch für die Vorbereitung auf die Sachkunde ein Lehrgang zu verfassen. Wenn man den Fragekatalog vom Veterinäramt anschaut, merkt man schon, dass ein umfassendes Wissen zu Hunden vorausgesetzt wird.

Durch meine langjährige Arbeit als Hundeverhaltensberaterin waren immer mehr Kunden daran interessiert Ihren geliebten Vierbeiner gut aufgehoben zu wissen, so hat sich die Eröffnung einer Hundepension angeboten. Es passte damals auch gut zu meinem bisherigen Konzept. Also stand der Sachkundenachweis an, was ich auch richtig finde. Viele Tierheime mussten schon schließen, weil die erforderliche Sachkunde fehlt, mangelnde Betreuung, mangelnde Hygiene, mangelnde Hundeerfahrung nicht selten sind. Manchmal höre ich aus den Erzählungen meiner Kunden von unqualifizierten Hundesittern.

Als ich anfing mich auf den Sachkundenachweis nach § 11 TierSchG vorzubereiten war ich erstmal entsetzt. Der Fragekatalog umfasste damals über 200 Fragen (mittlerweile sind es mehr), die man selber eruieren muss. Manche Ämter geben eine empfohlene umfassende Literaturliste oder einen Fragekatalog mit aus, durch die man sich jetzt wühlen sollte. Oh je. Na ja, dachte ich, das Internet weiß alles. Durch meinen Qualifikationsstand als Hundeverhaltensberaterin und Assistenzhundetrainerin habe ich dies allerdings sehr schnell bleiben lassen. Es gibt sehr viele widersprüchliche, erschreckende und beängstigende Fehlinformationen im Internet. Auch habe ich den Anspruch an mich – wenn dann gescheit – und so habe ich über viele Monate und mittlerweile Jahre den Fragekatalog mit meinem Fachwissen und denen aus der Fachliteratur bekannter namhafter Experten erstellt.

Die Fragen zum Sachkundenachweis werden Ihnen kompakt und leicht verständlich für ein effektives Lernen in unseren Lehrgängen online vermittelt, bezogen auf die Prüfungsfragen, ohne dass Sie wochenlang Kurse besuchen müssen oder eine empfohlene sehr lange Literaturliste zur Vorbereitung abarbeiten müssen. Sie sparen sich enorm viel Zeit durch einen Onlinekurs, kommen ohne Umwege zum Ziel – und es kostet viel weniger wie viele herkömmliche Lehrgangsangebote.

Allgemeine Details . . .

. . . über den Vorbereitungslehrgang zur Sachkundeprüfung nach § 11 TierSchG für gewerbliche Hundehalter wie Tierheime, Hundepensionen, Tierschutzorganisationen, Züchter, etc…, optimal wählbar Auslandstierschutz und Verbringung innerhalb der EU.

Der Vorbereitungs-Lehrgang zur Sachkundeprüfung nach § 11 TierSchG bereitet sehr umfänglich auf die Prüfung beim zuständigen örtlichen Veterinäramt vor!

Wir wollen Ihnen einen kurzen Überblick über die Lerninhalte geben, die gemäß nach §11 Tierschutzgesetz einer Erlaubnis der zuständigen Behörde bedürfen und einen Nachweis über die Sachkunde der verantwortlichen Personen erbringen müssen.

Der Vorbereitungslehrgang mit über 300 Sachkundefragen ( + ca. 75 Seiten Auslandstierschutz / Gesetze / Transport / Verbringung – wenn mitbestellt) aus dem Fragenkatalog, den Sie in der Regel von Ihrem zuständigen Veterinäramt erhalten haben, bereitet Sie auf die Sachkundeprüfung vor dem Veterinäramt vor, die Sachkunde selber prüft im Normalfall das Veterinäramt Ihrer Stadt oder Gemeinde, in der Sie Leben, Ihr Gewerbe betreiben oder eröffnen wollen.

440 Seiten Wissen

In dem Vorbereitungslehrgang mit über 320 DIN A4 Seiten (280 Seiten Script inkl. ca. 40 Seiten Onlineanlagen) sowie dem Zusatzmodul “Erste Hilfe beim Hund” mit 60 DIN A4 Seiten (= Ergänzung für den D.O.Q.-Test) sowie dem Zusatzmodul “Hundeverhalten” (=Ergänzungen für den D.O.Q.-Test) mit ebenfalls 60 DIN A4 Seiten, insgesamt also ca. 440 DIN A4 Seiten Wissen (das sind insgesamt zwischen 600-900 Sachkundefragen mit den Zusatzscripten), werden Ihnen die notwendigen grundlegenden und speziellen Kenntnisse zu allen prüfungsrelevanten Themenbereichen gemäß § 11 TierSchG (siehe auch Inhaltsübersicht) vermittelt, u. a. Aufzucht, Fortpflanzung, Biologie, Fütterung, Haltung und allgemeine Hygiene, Gesundheit, Krankheiten, Verhalten, praktische Aufgaben, Tierschutz, Rechtsvorschriften, gewerbliche Hundehaltung, Lernverhalten, gesetzliche Grundlagen, sowie in den Zusatzmodulen Hundeverhalten, Ausdrucks- und Sozialverhalten, Körpersprache, Lernverhalten, Rasse- und Typenkunde, Erste Hilfe Hund, etc…

Mit dem Zusatzmodul „Auslandstierschutz“ werden auf weiteren ca. 75 DINA A4 Seiten inkl. etliche Seiten online zusätzlich Kenntnisse zu allen prüfungsrelevanten Themenbereiche Auslandstierschutz behandelt und vermittelt.

Da nicht jeder zur Sachkundeprüfung den Auslandstierschutz benötigt, ist dieser Teil als optional dazu wählbares Modul konzipiert. In der Regel brauchen Sie das Zusatzmodul nur, je nach Vorhaben, für den Auslandstierschutz.

Mit dem Zusatzmodul „Auslandstierschutz“ werden Kenntnisse zu allen prüfungsrelevanten Themenbereichen zum Auslandstierschutz vermittelt, u. a. alle relevanten Themen zum Auslandstierschutz, Gesetze, Verbringung, Transport, Rechtsgrundlagen zum Transport, gesetzliche Regelungen, Gesetzestexte, Heimtieren in der EU / Drittländer, Tierschutztransportverordnung, Verordnung zum Schutz von Tieren mit Durchführungsverordnung (VO (EG) 1/2005), RL (EG) 92/65 Regeln über die tierseuchenrechtlichen Bedingungen für den Handel mit Tieren, etc…, VO (EU)576/2013 Verordnung über die Verbringung von Heimtieren zu anderen als Handelszwecken, VO (EU) 577/2013 Durchführungsverordnung zu den Muster-Identifikationsdokumenten, Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung (BmTierSSchV), Hundeverbringungs- und -Einführbeschränkungsgesetz (HundVerbrEinfG), Traces, Importkrankheiten und Prophylaxe und vieles mehr vermittelt.

Alle Lerninhalte mit den dazugehörigen Antworten finden Sie dann in unserem interaktiven Onlinelehrgang inklusive druckbares Script als Vorbereitungs-Lehrgang zur Sachkundeprüfung. Das Script mit über 320 DIN A4 Seiten wird Ihnen nach dem Bestellvorgang zugesandt. Zum Onlinelehrgang erhalten Sie nach Zahlungsabschluss sofort Zugang.

Lehrplan 1 – Hund – inklusiv dazugehörige Scripte:

  • Hauptscript 1 mit Lehrplan 1 (gedruckt ca. 320 DIN A4 Seiten (wird zugeschickt))
  • Script Erste Hilfe beim Hund (gedruckt, DIN A4, 60 Seiten (wird zugeschickt))
  • Script Hundeverhalten mit Ausdrucks- und Sozialverhalten, Körpersprache, etc… (gedruckt, DIN A4, 60 Seiten (wird zugeschickt))

Optional dazubuchbar:

  • Auslandstierschutz, Gesetze, Verbringung, Transport, Importkrankheiten, Prophylaxe, etc…
  • interne Lernzielkontrolle mit Teilnahmebescheinigung und Prüfungszertifikat für die interne Lernzielkontrolle

Das Zusatzmodul Auslandstierschutz ist optional zu buchbar, da dieses in der Regel nur im Tierschutzbereich benötigt wird. Das ist je nach Ziel Ihres Vorhabens bei den Veterinärämtern unterschiedlich. Bitte Fragen Sie bei Ihrem zuständigen örtlichen Veterinäramt nach.

Bei dem Zusatzmodul Lernzielkontrolle können Sie eine interne Lernzielkontrolle beantragen und absolvieren und erhalten dann ein Teilnahmebescheinigung mit Prüfungszertifikat für die interne Lernzielkontrolle mit dem Hinweis auf eine ” erfolgreiche Teilnahme” am Vorbereitungslehrgang! Haben Sie die LZK mit mindestens 80% bestanden, erhalten Sie zusätzlich einen Hinweis auf der Teilnahmebescheinigung, dass die interne Lernzielkontrolle “bestanden” ist. In jedem Fall erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung, die nach Auswertung zugeschickt wird.

In der Regel wird die Sachkundeprüfung von einem Amtstierarzt Ihres örtlichen Veterinäramtes abgenommen, dann ist die Prüfung amtlich und rechtlich korrekt. Deshalb ist dieser Vorbereitungslehrgang als Vorbereitung auf die Prüfung bei Ihrem zuständigen Veterinäramt aufgebaut. Die Sachkunde selber prüft i. d. Regel Ihr zuständiges Veterinäramt! Da manche Veterinärämter die Sachkunde aber nicht selbst überprüfen, besteht immer mehr Nachfrage. Daher habe ich die Überprüfung der Sachkunde mit Prüfungszertifikat bei Bedarf als Zusatzmodul aufgenommen. Die angebotene Prüfung hat deshalb nur internen Prüfungs-Charakter. Bitte fragen Sie deshalb dringend immer in jedem Fall bei Ihrem zuständigen Veterinäramt nach, wenn Ihr örtliches Amt in Ihrem Fall die Sachkunde nicht selber prüft, ob eine interne Prüfung dann auch anerkannt wird.

Leider ist das Procedere in den verschiedenen Bundesländern noch nicht deutschlandweit einheitlich geregelt und sogar bei den Veterinärämtern der Städte und Gemeinden ist das Handling unterschiedlich. Die meisten Ämter geben einen Fragekatalog aus, der nur die Fragen beinhaltet, die man dann selber eruieren, erarbeiten und lernen muss, damit man sich auf die Prüfung vorbereiten kann. Der Fragekatalog kann je Bundesland, je Stadt, je Veterinäramt unterschiedliche Fragestellungen beinhalten. Die Prüfung selber nimmt dann wieder das jeweilige Veterinäramt der Stadt oder Gemeinde ab, in der man lebt oder das gewerbliche Vorhaben seinen Sitz hat. Aber auch das ist unterschiedlich. Manche Veterinärämter prüfen nicht mehr selber. Deshalb habe ich eine optional wählbare interne Lernzielkontrolle in mein Konzept aufgenommen.

Im Laufe der Zeit ist auch eine Sammlung weiterer Fragestellungen entstanden, die ich mit in den Lehrgang aufgenommen habe und so ist ein sehr umfangreiches Werk entstanden, der die Fragekataloge der meisten Bundesländer abdeckt. Falls Sie also eine Frage nicht gleich finden, könnten Sie bei “Sammlung weiterer Fragestellungen” fündig werden! Manche Fragen werden von den verschiedenen Bundesländern und den vielen Ämtern nur etwas ähnlich formuliert und weichen deshalb voneinander ab, werden aber im Lehrgang behandelt.

Ich empfehle immer gerne bitte Ihren erhaltenen Fragekatalog, den Sie zur Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung erhalten haben, mit meiner Inhaltsübersicht zu vergleichen, ob die Fragen übereinstimmen oder ähnlich formuliert sind. Bitte Fragen Sie Ihr zuständiges Veterinäramt nach dem Fragekatalog. Manche Veterinärämter händigen auch keinen Fragekatalog aus sondern sprechen eine Empfehlung aus, ein Seminar zu besuchen. Das ist eine Empfehlung, denn wie Sie sich auf die Sachkundeprüfung vorbereiten obliegt Ihnen. Das Konzept des Vorbereitungslehrgangs ist sehr umfangreich ausgearbeitet und bestens geeignet zur Vorbereitung, auch wenn Sie keinen Fragekatalog erhalten haben sollten. Die optional dazu wählbare interne Lernzielkontrolle (wenn das Veterinäramt nicht selber prüft) rundet das Lehrgangspaket ab.

Über 300 Sachkundefragen auf ca. 320 DIN A4 Seiten inkl. Zusatzscripte “Erste Hilfe beim Hund (60 Seiten) und Hundeverhalten (60 Seiten) aus dem Fragekatalog zum Sachkundenachweis werden endlich beantwortet!

Geht es Ihnen auch so:

  • Sie suchen schon länger nach passenden Antworten auf die Fragestellungen im Sachkundenachweis?
  • Viele Fragen – eine Lösung, wäre das nicht perfekt?
  • Sie finden oft widersprüchliche Angaben? Was stimmt jetzt? Sie erhalten fundiertes Expertenfachwissen, gesammelt in vielen 100 Fragen!
  • Sind Sie es leid Fragen selber zu eruieren?
  • Wollen Sie sich die Arbeit sparen?
  • Alle Fragen sind leicht verständlich aber sehr ausführlich und umfangreich mit vielen Zusatzinfos für Sie zusammengetragen!
  • Sie sparen sich viel Zeit und Geld! Es kostet viel weniger wie viele herkömmliche Lehrgangsangebote oder Präsenzseminare.
  • Sie kommen ohne Umwege ans Ziel!
  • Der Aufbau des Vorbereitungslehrganges ist an den Fragekatalog angelehnt!

Sachkunde so einfach wie noch nie!
WIR KÖNNEN IHNEN DABEI JETZT HELFEN!
WIR HABEN DIE PERFEKTE LÖSUNG!

Wir legen gleich los mit den Fragen aus dem Prüfungskatalog!

Mittlerweile ist die Nachfrage so groß, dass noch weitere Vorbereitungslehrgänge entstanden sind. Einmal ein Vorbereitungslehrgang für Hundetrainer & Co… sowie ein Vorbereitungslehrgang Katzenhaltung.

Welcher Sachkundenachweis ist der Richtige?

In Deutschland gibt es verschiedene Sachkundenachweis, die jeweils für verschiedene Zwecke Gültigkeit haben. Laien wissen oft nicht welcher Sachkundenachweis denn nun gemeint ist. Wie findet man sich da zurecht?

Dazu kommt, dass es verschiedene Gesetze für unsere Bundeländer gibt, die verschiedenen Sachkundenachweise sich deshalb in Inhalt, Umfang und anschließender Geltung unterscheiden. Es kommt also darauf an in welchem Bundesland man lebt. Daher kann ein Sachkundenachweis eines anderen Bundeslandes auch abweichende Fragen aus dem Sachkundekatalog beinhalten. Bitte schreiben Sie uns in diesem Fall ein E-Mail, wir werden die Fragestellung in unseren Seminaren mit aufnehmen und die Frage endgeldlos zeitnah beantworten.

Ein Sachkundenachweis kann – je nach Hundegesetz – Voraussetzung für die Erlaubnis zur Hundehaltung oder zum Halten bestimmter Rassen sein.

Es gibt Sachkundenachweise für private Hundehalter sowie gesetzlich geforderte Sachkundenachweise, die durch Rahmenbedingungen in den jeweiligen Hundegesetzen festgelegt sind.

Behördliche Sachkundenachweise im Sinne der Hundegesetze

Sachkundenachweis für private Hundehalter

Dies ist ein Befähigungsnachweis für alle privaten Hundehalter, mit dem grundlegende theoretische Kenntnisse über Hunde und ihre Haltung belegt werden. Zu der Sachkunde gibt es keine bundeseinheitliche Regelung. Die jeweiligen Landesgesetzt bestimmen die Nachweispflicht, z. B. für Halter von Listenhunden oder alle Hundehalter, die sich, wie oben schon beschrieben, inhaltlich je Bundesland unterscheiden können.

In Nordrhein-Westfalen beispielsweise ist ein Sachkundenachweis für das Halten großer Hunde sowie für bestimmte Rassen erforderlich.

In Berlin müssen Halter so genannter „gefährlicher Hunde“ oder eines auffällig gewordenen Hundes die Prüfung zu 70% bestehen.

In Niedersachsen ist seit 1. Juli 2013 ein Sachkundenachweis für alle Hundehalter erforderlich.

Daraus ergeben sich ganz unterschiedliche Fragekataloge mit ganz unterschiedlichen Fragestellungen.

Nichtbehördliche Sachkundenachweise

Der Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH) bietet einen Sachkundenachweis für Hundesportprüfungen an und bildet gleichzeitig den Theorieteil der VDH-Begleithundeprüfung. Die Prüfungsteile A-C sind z. B. in die Sachkundefragen für Nordrhein-Westfalen übernommen worden.

Der VDH-Hundeführerschein (und andere) enthalten eine vergleichbare Sachkundeprüfung.

Die Gesellschaft für Tier-Verhaltenstherapie (GTVT) hat Fragen aus verschiedenen Hundeführerscheinen und bereits verwendeten Sachkundefragen einzelner Bundesländer zu einem Fragenkatalog mit 186 Fragen für eine Sachkundeprüfung zusammengestellt. Ziel war eine bundeseinheitliche Lösung bei der Sachkundevorgabe durch die Innenministerien. Die Fragen sind sieben Themenbereichen zugeordnet. Der Hundehalter muss 37 von 50 Fragen (74 %) richtig beantworten.

Sachkundeprüfungen der Bundestierärztekammer

Sachkundeprüfung nach § 11 TierSchG für die gewerbliche Ausbildung von Hunden für Dritte . . .

Es gibt Sachkundenachweise nach § 11 TierSchG für die gewerbsmäßige Ausbildung von Hunden für Dritte oder und die Anleitung von Hundehaltern zur Ausbildung von Hunden, die für Hundetrainer und Hundeverhaltensberater relevant sind.

Im Oktober 2007 wurde die Sachkundeprüfung D.O.Q.-Test 2.0 mit dem Ziel eines bundesheinheitlichen Standards eingeführt in Zusammenarbeit der Bundesärztekammer mit Tierschutz, Tierärzteschaft und Hundewesen (BPT, VDH, DJV und DTSchB). Die Sachkundeprüfung ist inzwischen dreistufig: Sie ermöglicht den Nachweis der Sachkunde für Hundehalter, für professionelle Hundetrainer und für Gewerbetreibende, die nach §11 Tierschutzgesetz Sachkunde benötigen.

Die Theorieprüfung für Hundehalter, die jeder entsprechend registrierte Tierarzt abnehmen kann und die auch online verfügbar ist, umfasst 30 Multiple-Choice-Fragen aus sieben Themengebieten und gilt als bestanden, wenn in jedem Sachgebiet mindestens 50 Prozent und im Gesamtergebnis 75 Prozent erreicht wurden.

Sachkundenachweise für bestimmte Berufsgruppen

Sachkundeprüfung nach § 11 TierSchG für gewerbliche Hundehalter . . .

Es gibt Sachkundenachweise nach § 11 TierSchG für gewerbliche Hundehalter wie Tierpensionen, Hundesitter, Tierheime, Tierschutzorganisationen, etc…

Diese hundespezifischen Sachkundenachweise, bei denen für die Tätigkeit mit Hunden ein Sachkundenachweis nötig ist, sind Voraussetzung für verschiedene Tätigkeitsfelder wie Ausbildung von Schutzhunden, Tierheimbetreiber, gewerbliche Hundetrainer, Hundehändler, Hundepensionen, Hundesitter, etc…, welches das Tierschutzgesetz in § 11 regelt, ferner landesspezifische Regelungen gelten.

Fragen einreichen

Für unser Vorbereitungslehrgang für den Sachkundenachweis nach § 11 TierSchG für gewerbliche Hundehalter wie Tierpensionen, Hundesitter, Tierheime, Tierschutzorganisationen, etc…
… gibt es leider verschiedene Gesetze für unsere Bundeländer, die verschiedenen Sachkundenachweise unterscheiden sich deshalb in Inhalt, Umfang etwas. Es kommt also darauf an in welchem Bundesland man lebt. Der Sachkunde-Fragekatalog eines anderen Bundeslandes kann abweichende Fragen beinhalten.

Daher bieten wir gerne die Möglichkeit, jederzeit Fragen, die Sie in diesem Seminarangebot für den Sachkundenachweis nach § 11 TierSchG für gewerbliche Hundehalter wie Tierpensionen, Hudesitter, Tierheime, Tierschutzorganisationen, etc…, vermissen, einzureichen. Wir werden alle Fragestellungen in unseren Vorbereitungs-Seminar mit aufnehmen und Ihnen auch Ihre fehlende eingereichte Frage kostenfrei in den nächsten 1-2 Wochen beantworten, sofern Sie unseren Kurs schon gebucht haben.

Sie gehen NULL RISIKO ein!

So ergibt sich mit der Zeit ein sehr umfängliches Lehrgangsangebot, das für alle 16 Bundesländer alle Fragestellungen enthält!

Falls Sie den Sachkunde-Fragekatalog schon erhalten haben vergleichen Sie auf unserer Inhaltsübersicht Ihre Fragen mit unseren.

Falls vorhanden, schicken Sie den bereits von Ihrer Stadt oder Gemeinde erhalten Fragenkatalog mit dem unteren Formular ein. Wir vergleichen dann für Sie die Fragestellungen. Felder zum Upload stehen im Formular zur Verfügung.

Frage oder Fragen einreichen!

Hier können Sie die fehlenden Fragen bequem einreichen!

Wann benötigen Sie eine Genehmigung nach §11 Tierschutzgesetz?

Nach §11 Tierschutzgesetz sind folgende Tätigkeiten erlaubnispflichtig:

  • Die gewerbsmäßige Zucht/Haltung von Wirbeltieren- außer landwirtschaftliche Nutztiere und Gehegewild (§11 Abs. 1 Nr.8a TierSchG)
  • Halten und Züchten von Wirbeltieren oder Kopffüßer zu Versuchszwecken (§ 11 Abs.1 Nr. 1a TierSchG)
  • Der gewerbsmäßige Handel mit Wirbeltieren (§11 Abs. 1 Nr. 8 b TierSchG)
  • Die gewerbsmäßige Unterhaltung eine Reit- oder Fahrbetriebes (§11 Abs. 1 Nr. 8b TierSchG)
  • Die gewerbsmäßige Zurschaustellung von Tieren (§11 Abs. 1 Nr. 8c TierSchG) 
  • Das Halten von Tieren in einem Tierheim oder einer ähnlichen Einrichtung (§11 Abs. 1Nr. 13 TierSchG)
  • Die Ausbildung von Hunden für Dritte zu Schutzzwecken oder die Unterhaltung von Einrichtungen hierfür (§11 Abs. 1 Nr. 6 TierSchG)
  • Die Durchführung von Tierbörsen zum Zwecke des Tausches oder Verkaufes von Tieren (§11 Abs. 1 Nr.7 TierSchG)
  • Die Haltung von Tieren in einem zoologischen Garten oder einer anderen Einrichtung, in der Tiere gehalten oder zur Schau gestellt werden (§11 Abs. 1 Nr.4 TierSchG)
  • Die gewerbsmäßige Ausbildung von Hunden (Hundeschule) (§11 Abs.1 Nr. 8f TierSchG)
  • Das Verbringen oder Einführen von Wirbeltieren (außer Nutztieren) bzw. die Vermittlung dieser Tiere (§11 Abs. 1 Nr.5 TierSchG)
  • Bekämpfung von Wirbeltieren als Schädlinge (§11 Abs.1 Nr.8e TierSchG)

In eigener Sache

Die Inhalte all meiner Lehrgänge wurden mit größter Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen mit hoher Fachkompetenz im Hundewesen zusammengestellt. Dennoch kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich ein Fehlerteufel einschleicht.

Bitte nehmen Sie in diesen Fällen gerne Kontakt mit mir auf, ich freue mich über jedes ehrliche Feedback, so kann ich doch mein Angebot verbessern!

Auch wenn Sie noch den einen oder anderen Rechtschreibfehler finden, freue ich mich über Ihre Rückmeldung. Mit allen Vorbereitungslehrgängen zusammen genommen habe ich ca. 1200 Seiten Lernmaterial erarbeitet, die Seiten 100erte male durchgelesen, da wird man manchmal „betriebsblind“ und sieht die Fehler irgendwann vor lauter Buchstaben nicht mehr! Bitte verzeihen Sie mir das und sagen mir gerne Bescheid!

WICHTIG: Änderungen ab 01.01.2022…

… die das ganze Script und Lehrplan 1 betreffen in der TierSchHuV

Ab 01.01.2022 hat sich die Fassung der Tierschutz – Hundeverordnung (TierSchHuV) geändert. Dies betrifft viele Fragestellungen im Script.

Bitte beachten Sie diese Änderungen deshalb. Da es zu viel Text wäre, erwähne ich das Procedere hier an zentraler Stelle und weise an den entsprechenden Stellen im Script mit aktualisiertem Text dann immer darauf hin!

Wichtig zu wissen ist auch, dass die Fassung, die ab 2022 geändert wurde oft erst ab 2023 oder 2024 greift. Laut Anwendungsbestimmungen nach § 13 werden die Änderungen teilweise erst ab 01.01.2023 und die Änderungen für die Anforderungen an die Zwingerhaltung erst ab 01.01.2024 greifen.

Das heißt für Sie als Lernende, dass vermutlich die Veterinärämter die nächsten Jahre bis 2024 noch beide Fassungen abfragen könnten, da die Änderungen mit der neuen Fassung ab 01.01.2022 durch Artikel 1 der TierSchHuVuaÄndV geändert wurden, laut Anwendungsbestimmungen aber teilweise erst ab 01.01.2023 oder ab 01.01.2024 greifen.

Beschreibung der Text-Umsetzung im Script und im Lehrplan 1

Vorgehensweise
Hier finden Sie nochmal eine Gegenüberstellung der alten und neuen Fassung zur besseren Übersicht!
https://cloud.hunde-trainingskonzepte.de/index.php/s/Aenderungen-TierSchuHuV

Ich gebe aktuell im Script und Lehrplan 1 jetzt die alte und neue Fassung wieder!

Entweder als Gegenüberstellung oder untereinander! Sie finden dann jeweils den Hinweis fett gedruckt und die Textpassagen sind gekennzeichnet und hervorgehoben, wie hier beschrieben.

Alte Fassung: … Textpassagen, die bei der alten Fassung wegfallen, werden ausgestrichen dargestellt! Bitte trotzdem noch aus o. g. Gründen beachten.

Neue Fassung ab 01.01.2022, gütig ab 01.01.2023: … Textpassagen oder Wörter, die bei der neuen Fassung hinzukommen, werden unterstrichen dargestellt!

Wenn nichts gekennzeichnet und oder hervorgehoben ist, sind die Textpassagen gleichgeblieben.

In den Lernzielkontrollen (falls mitbestellt) habe ich die Fragestellungen alle auf die neue Fassung umgestellt.

Kurze Zusammenfassung welche §§ sich geändert haben (die Textpassagen selbst finden Sie in den einzelnen Fragestellungen wieder):

  • Alte Fassung: § 3 Anforderungen an die Betreuung bei gewerbsmäßigem Züchten
    Neue Fassung: § 3 Anforderungen an das Halten beim Züchten
  • 4 Anforderungen an das Halten im Freien
  • Alte Fassung: § 5 Anforderungen an das Halten in Räumen
    Neue Fassung § 5 Anforderungen an das Halten in Räumen und Raumeinheiten
  • 5 Anforderung an die Zwingerhaltung
  • Alte Fassung: § 7 Anforderungen an die Anbindehaltung
    Neue Fassung: § 7 Anbindehaltung
  • 8 Fütterung und Pflege
  • 9 Ausnahmen für das vorübergehende Halten
  • 10 Ausstellungserbot
  • 11 aufgehoben
  • 12 Ordnungswidrigkeiten
  • Alte Fassung: § 13 (aufgehoben)
    Neue Fassung: § 13 Anwendungsbestimmungen
  • 14 Inkrafttreten, Außerkrafttreten, Schlussformel

Die wichtigsten Änderungen an dieser Stelle kurz zusammengefasst auf einen Blick!

Die Anforderungen an die Hundezucht werden verschärft, insbesondere um eine ausreichende Sozialisierung der Hundewelpen gegenüber dem Menschen und Artgenossen sowie eine Gewöhnung an Umweltreize zu gewährleisten. So darf in der gewerbsmäßigen Hundezucht eine Betreuungsperson künftig maximal drei Würfe gleichzeitig betreuen. Zudem wird eine Mindestzeit von vier Stunden für den täglichen Umgang mit den Welpen vorgegeben. Dies gilt auch für anderes als das gewerbsmäßige Züchten von Hunden.

Was wird sich für Hundezüchter ändern?

  • nur noch maximal drei Hündinnen mit Welpen dürfen von einer Person betreut werden
  • Wurfkiste mit Temperatur von 18. Grad
  • mindestens 4 Stunden täglicher Umgang mit den Welpen

Ausstellungsverbot von Rassehunden von Qualzuchten

Außerdem wird ein Ausstellungsverbot für Hunde geregelt, die Qualzuchtmerkmale aufweisen. Das Ausstellungsverbot wird dabei nicht auf reine Zuchtausstellungen beschränkt, sondern auf alle Veranstaltungen ausgedehnt, bei denen eine Beurteilung, Prüfung oder ein Vergleich von Hunden stattfindet, wie z. B. Zuchtleistungsprüfungen und Hundesportveranstaltungen. Das bereits geltende Ausstellungsverbot für tierschutzwidrig amputierte Hunde wird ebenfalls auf derartige sonstige Veranstaltungen ausgedehnt.

Was wird sich für Hundehalter ändern?

  • Ausbildung von Herdenschutzhunden benötigen keine Hundehütte wenn ausreichender sonstiger Witterungsschutz vorhanden ist
  • keine Anbindehaltung von Hunden
  • kein Stachelhalsband

Für die besonderen Bedingungen beim Einsatz und der Ausbildung von Herdenschutzhunden werden nunmehr spezielle Regelungen getroffen. So wird u.a. klargestellt, dass das Vorhalten einer Schutzhütte beim Einsatz von Herdenschutzhunden nicht erforderlich ist, wenn ein anderer ausreichender Schutz vor widrigen Witterungseinflüssen zur Verfügung steht.
Die Anforderungen an die Hundehaltung werden konkretisiert und verschärft. So wird die Anbindehaltung von Hunden grundsätzlich verboten. Sie ist nur noch im Rahmen der Arbeitstätigkeit von Hunden unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.

Hilfreiche Links:

Hundeverordnung auf einen Blick:

https://www.gesetze-im-internet.de/tierschhuv/BJNR083800001.html

Vergleiche zwischen alter und neuer Fassung

https://www.buzer.de/gesetz/6312/v284617-2022-01-01.htm

So geht`s weiter . . .

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